
Für jedes Jahr stellt das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend über Programm „Demokratie leben!“ Fördermittel für Projekte bereit – seit 2025 auch in Gladbeck!
Projekte und Ideen, die einen Beitrag zu Demokratieförderung, Gestaltung von Vielfalt sowie Exremismusprävention leisten, können diese Fördermittel beantragen. Dabei unterstützt die Koordinierungs- und Fachstelle (KuF) beratend.
Unser Begleitausschuss – ein Fachgremium aus Vertretungen der Zivilgesellschaft, Jugend, Wirtschaft, Kultur, Interessenvertretung, Verwaltung und Religion sowie kommunalpolitischen Vertretungen in beratender Funktion – entscheidet darüber, welche Projekte besonders fördernswert sind.
Alle wichtigen Unterlagen für die Beantragung von Fördermitteln finden Sie hier.

Einmal jährlich kommt unsere Gladbecker Partnerschaft für Demokratie zur Demokratiekonferenz zusammen. Das mit dem Herbstplenum 2025 des Gladbecker Bündnis für Familie – Erziehung, Bildung, Zukunft ins Leben gerufene Format ist der Ort, an den sich Expert:innen und Engagierte aus den unterschiedlichsten Bereichen unserer Stadt dazu austauschen, wie die Demokratie vor Ort gemeinsam gestärkt werden kann.
Die Demokratiekonferenz stellt die Basis dar: Hier entstehen die Impulse, die unsere Partnerschaft für Demokratie bewegen. Auch unser Leitbild hat hier, ganz basisdemokratisch, seinen Ursprung genommen.
Informieren Sie sich jetzt über anstehende Termine.
NEIN. Grundsätzlich müssen die Antragstellenden Gemeinnützigkeit sowie auch die Fähigkeit zur Umsetzung nachweisen können. Zusätzlich muss das Projekt einen effektiven Beitrag zu den Programmzielen (1) Demokratie fördern, (2) Vielfalt gestalten und/oder (3) Extremismus vorbeugen leisten.
ABER: Wir als Koordinierungs- und Fachstelle unterstützen Sie gerne! Wir finden z.B. zulässige Kooperationspartner:innen, die bei der Umsetzung helfen, oder stellen Kontakt zu Projektträger:innen mit ähnlichen Projektideen her. Kontaktieren Sie uns einfach!
VIELES. Projekte können z.B. Einzelveranstaltungen sein: Vorträge, Ausstellungen, Informationsveranstaltungen, Podiumsdiskussionen oder Workshops. Auch Fortbildungen, Exkursionen und Trainings können förderfähige Projekte darstellen.
NEIN. Auch Kleinstprojekte sind förderfähig und wertvolle Beiträge, solange sie die Programmziele effektiv verfolgen.
JA. Ein Einzelprojekt kann mit maximal 10.000 € gefördert werden. Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit ist dabei zu beachten.
Eine detaillierte Kostenaufstellung ist bei Antragsstellung vorzulegen, ebenso ein Verwendungsnachweis nach Abschluss des Projekts. Beides muss einer externen Prüfung standhalten können.
Auch hierbei unterstützt die Koordinierungs- und Fachstelle im Prozess.